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IG Hochwasserschutz in Stuhr e. V.

Interessengemeinschaft Hochwasserschutz in Stuhr e. V.

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Gewässerliste Gewässerliste

Gewässerliste Reinigungstechnik

 

 

 

 

 

 

Gewässerreinigung

Um den Hochwasserschutz sicherzustellen, ist ein gesicherter und kontrollierter Abfluß des Wasser innerhalb der Gewässer erforderlich.

Um dieses zu gewährleisten, muß der Fließquerschnitt auch von Bewuchs frei sein. Darauf sollte jährlich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte geachtet werden, da im Herbst und Winter üblicherweise mit deutlicher Zunahme der Wassermenge zu rechnen ist.

In der Gemeinde Stuhr sind je nach Art der Gewässer die Anrainer, die Entwässerungsverbände oder die Gemeinde Stuhr zur Reinigung verpflichtet.

Eine detaillierte Übersicht der Zuständigkeit hat die IHS mit den Entwässerungsverbänden Ochtumverband, Mittelweserverband und der Gemeinde Stuhr erarbeitet.

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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: [IG Hochwasserschutz in Stuhr].
Stand: 03.07.2005

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